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[Letzte Aktualisierung 25.05.10]

Dramatischer Wandel in den Buchungswegen

Lag im Jahr 2003 der Anteil der Buchungen, die über ein Internetportal oder direkt über die Homepage eines Hotels getätigt wurden, nur bei 6,1 %, schnellte er im vergangenen Jahr auf 47,3 % hoch. Der Anteil aller elektronischen Buchungen beträgt lt. Hotelverband Deutschland (IHA) 57,6 %.


Fehlender Balkon ist nur ein kleiner Reisemangel

Fehlt einem Hotelzimmer der mitgebuchte Balkon liegt zwar ein Reisemangel vor, der jedoch nicht so erheblich ist, dass ein Pauschalurlauber einfach ausziehen und sich ein anderes Hotel suchen darf. Allerdings rechtfertigt das Fehlen eines Balkons eine Minderung des Reisepreises um 20 % (LG Frankfurt/Main, Az: 2-24 S 140/09).


Urheberrechtlich geschützte Straßenkarten auf der Web-Seite verboten

Weil sie eine urheberrechtliche geschützte Straßenkarte auf ihrer Homepage eingestellt hat, muss eine Gastwirtin einem Verlag 729,-- Euro zahlen (AG München, 161 C 8713/09)


Haftung bei illegaler Herunterladung von Musikdateien aus dem Internet

Soweit von einem Internet-Anschluss verbotenerweise Musikdateien heruntergeladen werden, so haftet der Eigentümer für kostenpflichtige Abmahnungen der Musikanbieter. Es kommt im Übrigen nicht darauf an, ob auch andere Personen Zugang zu dem ans Internet angeschlossenen Computer haben (OLG Köln, 6 U 101/09). Insbesondere Inhaber von Beherbergungsbetrieben sollten in diesem Zusammenhang das Merkblatt des DEHOGA Hessen „Nutzung eines W-Lan-Zugangs“ beachten. Im Bedarfsfall stehen auch gerne die Verbandsjuristen zur Verfügung.


Hotelsterne - ab Januar neue Kriterien

Ab Januar 2010 gelten für die Hotelklassifizierung neue Kriterien. Der Ausschuss Hotelklassifizierung hat auf seiner Sitzung am 12./13. November in Berlin den Kriterienkatalog endgültig verabschiedet, nachdem der Länderausschuss in Bremen Änderungen insbesondere in den Bereichen Schlafkomfort, Wellness und Qualitätsmanagement beschlossen hatte. Wie bei den beiden ersten Aktualisierungen bildete die Basis für die Fortschreibung der Kriterien eine repräsentative Gästebefragung, die im vergangenen Jahr gemeinsam mit dem österreichischen Fachverband Hotellerie in Auftrag gegeben wurde, weil der österreichische Verband sich dem System anschließt. Ab dem nächsten Jahr gelten im Nachbarland also die gleichen Kriterien.

Insgesamt basieren die Deutsche und Österreichische Hotelklassifizierung auf 270 einzelnen Kriterien. Wie bisher ist das eine Kombination von Mindestkriterien und fakultativen Kriterien, mit denen Punkte für die jeweiligen Sternekategorien gesammelt werden können. Der Katalog enthält künftig weniger Verbote und Vorschriften, dafür noch mehr Motivation und Anreize für unternehmerisches Handeln. Der Kriterienkatalog steht im Internet unter www.hotelsterne.de zum Download bereit.



Gericht schützt Sterne der Deutschen Hotelklassifizierung

Wirbt ein Hotel auf seiner Internetseite mit einer Sterneklassifizierung, geht der Verbraucher davon aus, das es sich bei diesen Sternen um solche handelt, die vom DEHOGA vergeben worden sind. Ist dies nicht der Fall, muss der Werbende auf die von dieser Erwartung abweichende vergebende Organisation deutlich hinweisen, so das Landgericht Aurich in einem Urteil vom 15. September 2009.

Die Richter bestätigten damit die Auffassung, die auch andere Gerichte in den letzten Jahren immer wieder ihren Urteilen zugrunde legten. In dem aktuell zur Entscheidung anstehenden Fall war ein Hotel an der Nordseeküste zwar bis Sommer 2008 nach den Kriterien der Deutschen Hotelklassifizierung mit bewertet, warb aber noch im Oktober 2008 auf seiner Internetseite mit drei Sternen. Der beklagte Hotelbetreiber machte vor Gericht geltend, dass er zu diesem Zeitpunkt über das Buchungssystem HRS im systemeigenen Klassifizierungsprogramm mit 3 Sternen beworben wurde. Ein Hinweis darauf fehlte allerdings.

Der Beklagte hat durch die Verwendung der drei Sterne auf seiner Internetseite "eine unlautere Wettbewerbshandlung in der Form irreführender Werbung begangen", stellte das Gericht dazu fest und begründete: "Die Verwendung der Sterne ohne Zusatz ist intransparent und lässt für einen nicht unerheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise, also potentielle Urlauber der Küstenregion nicht erkennen, nach welchen Kriterien die Sternevergabe erfolgt ist." Es könne dadurch der Eindruck erweckt werden, dass es sich um die Verwendung der offiziellen DEHOGA-Sterne-Klassifizierung handelt. Das ist aus Sicht der Kammer heute noch ein verbreitetes Vorgehen, deshalb gelte: Soweit die Sterne auf anderen Standards als dem vom Beklagten benutzten HRS-Standard beruhen, ist darauf gesondert hinzuweisen (Landgericht Aurich, Urteil vom 15. September 2009 - Az 3 O 191/08).



Keine Schätzgebühren für Hypothekenkredite

Banken dürfen bei Hypothekendarlehen keine Gebühren für die Wertermittlung erheben. Entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken seien nichtig, so das OLG Düsseldorf (Az.:I-6 U17/09).


Nebenkosten: Abrechung innerhalb eines Jahres

Wer Nebenkosten nicht innerhalb eines Jahres nach dem Auszug des Mieters abrechnet, bleibt auf den Kosten sitzen. Dies gilt sowohl für gemietete Wohnräume als auch für gewerblich genutzte Räume (LG Darmstadt, Az.: 6 S 182/08).


Kehrmonopol für Schornsteinfeger gefallen

Erstmals zu Beginn dieser Heizsaison können auch Schornsteinfeger aus dem Ausland beauftragt werden. Möglich wurde das Aus für das Kehrmonopol durch die EU. Seit Dezember 2008 ist durch die eingetretene Liberalisierung der Markt aufgebrochen. Kamin kehren und Feueranlagen prüfen, dürfte künftig zwischen 10 und 30% günstiger werden.

Problem hierbei: Bis 2012 besteht eine Übergangszeit, in der die deutschen Schornsteinfeger an ihre Bezirke gebunden sind. Die Lösung besteht über eine in Deutschland zugelassene EU-Firma mit Sitz in Österreich. Bereits über 100 deutsche Schornsteinfeger sind zur Zeit als unabhängige Dienstleister tätig. Nähere Infos: www.freie-schornsteinfeger.eu


Verjährungsfristen beachten

Für alles Ansprüche des täglichen Lebens, die nicht anderweitig geregelt sind, also z.B. für Ansprüche auf Kaufpreiszahlung, Mietzahlung, Werklohn gilt grundsätzlich eine dreijährige Verjährungsfrist (§ 195 BGB), unabhängig davon ob der Anspruchsgegner Kaufmann oder Verbraucher ist. Ebenfalls nach drei Jahren verjähren Zinsansprüche.

Die Frist bei Herausgabeansprüchen aus Eigentum und anderen dinglichen Rechten beträgt 30 Jahre. Über die sonstigen Verjährungsfristen geben die DEHOGA Geschäftsstellen gerne Auskunft.


Künstlersozialabgabe sinkt erneut

Nach der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2010 vom 10.08.2009 (BGBl I S 2840 S. 2840) beträgt der Prozentsatz der Künstlersozialabgabe für das Jahr 2010 nur noch 3,9% (zum Vergleich: 2006 5,5%, 2009 4,4%).


Keine Werbe-E-Mails

Ohne ausdrückliches Einverständnis des Adressaten dürfen Unternehmen keine Werbe-E-Mails verschicken. Dies sei unzumutbare Belästigung und könne deshalb gerichtlich untersagt werden, so das AG München (Az.: 161 C 6412/09).


Ab 2010 einheitliche Hotelsterne in Deutschland und Österreich

Zum 01. Januar 2010 führen die Hotelfachverbände in Deutschland und Österreich ein einheitliches Hotelklassifizierungssystem ein.

Die zukünftige Deutsche und Österreichische Hotelklassifizierung basiert auf insgesamt 270 einzelnen Kriterien – einer Kombination von Mindestkritierien und fakultativen Kriterien, mit denen notwendige Punktwerte je Sternekategorie gesammelt werden können. Mit dem neuen System gelingt der Übergang weg von K.O.-Kriterien hin zu O.K.-Kriterien: Weniger Verbote und Vorschriften sowie mehr Motivation und Anreize für unternehmerisches Handeln.

Den Erkenntnissen einer repräsentativen Befragung von Hotelgästen durch TNS Infratest folgend wurden bei der nunmehr routinemäßigen inhaltlichen Überarbeitung des Kriterienkatalogs Schwerpunkte in den Bereichen Qualitätsmanagement, Wellness und Schlafkomfort gesetzt.

Die neuen Hotelklassifizierungskriterien kommen in Deutschland und Österreich ab dem 01. Januar 2010 zum Einsatz. Im Internet stehen die Kriterienkataloge unter www.hotelsterne.de zum Download frei zur Verfügung.


Hotelzimmer muss Foto entsprechen

In Katalogen von Veranstaltern abgedruckte Fotos von Hotelzimmern müssen zumindest mit dem den Gast zugewiesenen Zimmer „grob vergleichbar“ sein. Entspricht hingegen die Ausstattung eines Hotelzimmers nicht annähernd den Katalogfotos, können Gäste einen Teil des Übernachtungspreise zurückfordern. In einem Fall über den das AG Hannover zu entscheiden hatte wurde eine Minderung von 15% des gezahlten Preises zuerkannt (Az.: 414 C 3852/08).



Bürgschaft ohne Bank für Alle

Das Programm „Bürgschaft ohne Bank“ (BoB) steht ab sofort allen kleinen und mittleren Unternehmen Hessens offen. Bisher war der Zugang auf Existenzgründer, Unternehmensnachfolger und junge Unternehmer beschränkt gewesen. Mit der bis Ende 2010 befristeten Ausweitung reagiert die Bürgschaftsbank Hessen auf die aktuelle Wirtschaftslage und damit verbundenen Schwierigkeiten, Investitionen oder Betriebsmittel finanziert zu bekommen. Das besonder an BoB: Der Weg führt zunächst zur Bürgschaftsbank, die im Erfolgsfall eine erstklassige Sicherheit vergibt. Mit dieser kann der Unternehmer dann eine finanzierende Bank oder Sparkasse finden, in der Regel zu deutlich günstigeren Konditionen.

Über Bürgschaft ohne Bank können Betriebsmittel bis zu 300.000 Euro oder Investitionen bis zu 500.000 Euro gesichert werden. Die Ausfallbürgschaft gegenüber der finanzierenden Bank kann für Investitionen bis zu 80% der Kreditsumme betragen. Für Betriebsmittelfinanzierungen sind es bis zu 60%, wenn das Vorhaben unter das Sonderprogramm Betriebsmittel fällt, auch bis zu 80%. Dabei setzt sich die Bürgschaftsbank für Investitionen in die Zukunft ein, nicht aber für die Bewältigung der Vergangenheit, Sanierungsfälle werden abgelehnt.

Weitere Informationen: www.bb-h.de zum Bürgschaftsblog www.buergschaft-ohne-bank.de



Besteuerung von Verzehrumsätzen

Bei Verzehrumsätzen richtet sich die Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen nach dem allgemeinen umsatzsteuerrechtlichen Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung. Überwiegen die Lieferelemente qualitativ, handelt es sich insgesamt um eine Lieferung von Nahrungsmitteln, die unter den Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 Nr.1 UStG. dem ermäßigten Steuersatz unterliegt. Bei einem qualitativen Überwiegen von Dienstleistungselementen ist hingegen insgesamt eine sonstige Leistung anzunehmen, die mit dem Regelsteuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG zu besteuern ist (Restaurationsleistung). Die Verfügung der Oberfinanzdirektion regelt Einzelfragen der umsatzsteuerlichen Behandlung von Verzehrumsätzen. (OFD Frankfurt, Verfügung vom 10.12.2008 – S 7100 A-204-St110)


Ungleicher Lohn erlaubt ungleiche Lohnerhöhung

Ungleicher Lohn kann ungleiche Lohnerhöhung rechtfertigen, so das BAG in Erfurt. Zwar dürfe ein Arbeitgeber auch bei freiwilligen Leistungen nicht einzelne Mitarbeiter willkürlich diskriminieren. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz greife aber nicht, wenn die Firma sachliche Gründe für eine unterschiedliche Behandlung habe. In derartigen Fällen sei der Gleichbehandlungsgrundsatz dann nicht verletzt. (BAG Erfurt, Az: 5AZR 486/08)


Wirtschaftskrise erfasst Hotellerie

Rd. 20 % der Beherbergungsbetriebe haben Kurzarbeit angemeldet. Dies ergab eine Umfrage der Fachzeitschrift "Top hotel" unter 269 Angestellten und Arbeitgebern. Von der Kurzarbeit persönlich betroffen sind rd. 16 % der Befragten persönlich. Rd. 44 % der Arbeitnehmer haben sich vorsorglich über staatliche Beihilfen bei Kurzarbeit informiert.


Energieausweis wird Pflicht auch für Nichtwohngebäude

Ob Büro, Supermarkt, Gaststätte oder Hotel:
Ab 1. Juli 2009 brauchen alle Nichtwohngebäude einen Energieausweis. Dies trifft jedoch nur dann zu, wenn diese "neu" vermietet, verkauft oder verpachtet werden.

Spätestens auf Nachfrage des Interessenten ist der Gebäude-Eigentümer verpflichtet, ein solches Dokument vorzulegen.


Keine einseitige Gaspreiserhöhung


Möglicherweise können hunderttausende Kunden Gaspreiserhöhungen künftig ablehnen, soweit ihre Versorger ähnliche Klauseln verwenden wie diese die jetzt der Bundesgerichtshof in 2 Fällen für ungültig erklärt hat (XIII ZR 225/07 und 56/08). Durch Klauseln zu Preiserhöhungen würden Kunden "unangemessen benachteiligt", da keine Pflicht zu Preissenkungen bei sinkenden Kosten festgeschrieben seien, so der BGH.


Halber Tariflohn ist sittenwidrig

Erhalten Arbeitnehmer weniger als die Hälfte des Tariflohns, ist das sittenwidrig (LAG Hamm AZ 6 Sa 1284/08 und 6 Sa 1372/08). Nach Auffassung des Gerichts verstößt ein derart niedriger Lohn gegen das was allgemein als gerecht und angemessen empfunden wird.


Bindung an Zwischenzeugnis


Der Arbeitgeber ist beim Arbeitszeugnis an frühere Bewertungen aus einem Zwischenzeugnis gebunden (AG Köln AZ 6 Ca 9134/08).


Aufgepasst bei Ferienjobs

Ferienzeit bedeutet für viele Schüler und Studenten auch Arbeitszeit.
Hierzu gibt die Deutsche Rentenversicherung Hessen folgende Tipps:

Bis zu zwei Monate: kurzfristige Beschäftigung
Handelt es sich um einen "echten" Ferienjob, der im Voraus auf maximal 50 Arbeitstage bzw. längstens zwei Monate begrenzt ist, dann ist das Einkommen sozialversicherungsfrei - unabhängig von der Höhe des Verdienstes. Mehrere Jobs dieser Art während eines Kalenderjahres werden allerdings zusammengerechnet.

Länger als zwei Monate: geringfügig entlohnte Beschäftigung
Auch Aushilfstätigkeiten, die länger als zwei Monate ausgeübt werden, sind für den Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei, wenn das erzielte Arbeitsentgelt nicht mehr als 400 Euro monatlich beträgt. Bis zu dieser Verdienstgrenze handelt es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung,aus der lediglich der Arbeitgeber Pauschalabgaben von derzeit 30 % des Verdiensts zu entrichten hat. Jeder Ferienjobber hat die Möglichkeit, den Pauschalbeitrag des Arbeitgebers zur Rentenversicherung (15 %) aus eigener Tasche auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag (derzeit 19,9 %) aufzustocken. Mit dieser Investition kann er vollwertige Pflichtbeitragszeiten und somit auch volle Leistungsansprüche erwerben.

Sonderfall Praktikum
Für Studenten im Praktikum gibt es im Bereich der Sozialversicherung zahlreiche Sonderregelungen. Die Deutsche Rentenversicherung Hessen empfiehlt daher, sich vor Aufnahme eines Praktikums bei den Sozialversicherungsträgern (Arbeitsagentur, Krankenkasse, Rentenversicherungsträger) zu informieren.

Wer Fragen hat, kann sich an das kostenlose Servicetelefon unter der Nummer 0800-100048012 oder eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Hessen wenden.