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Sicherheitskonzept
1:
Wer
wie Sie selbständig ist, weiß um die Risiken für
das eigenen Unternehmen, für Mitarbeiter, Familie auch gegenüber
Geschäftspartnern, Gästen oder sonstigen Dritten (z.B.
Behörden etc.).
Als
Unternehmer tragen Sie ein große Verantwortung.
Damit
Sie sich um Ihre eigentliche Aufgabe, das Tagesgeschäft kümmern
können, bieten wir Ihnen durch unseren „Versicherungsdienst“
den wir gemeinsam mit unserem Vertragspartner, der Hamburg-Mannheimer
Versicherungs AG (ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe)
unterhalten, ein starkes Sicherheitskonzept an, dass eine
Vielzahl an Risiken für gastgewerbliche Unternehmen abdeckt.
Machen
Sie sich das Leben leichter und informieren sich über die für
DEHOGA-Mitglieder zielgruppenorientiert zugeschnittenen Angebote,
damit Ihnen die Risiken nicht über den Kopf wachsen.
Die
im Außendienst tätigen Mitarbeiter unseres Vertragspartners
unterbreiten Ihnen gerne bedarfsgerechte, auf Ihren Betrieb zugeschnittene
Angebote und Lösungen für:
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„individuelle
persönliche Bedürfnisse“
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umfassende
Absicherung der „gewerblichen Sach- und Haftpflichtrisiken“
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„Spezial-Rechtsschutz
exclusiv für DEHOGA Gastronomen und Hoteliers, die nicht
jeder bietet!“ |
Folgende
Außendienstmitarbeiter unseres Vertragspartner sind landesweit
tätig und betreuen Sie professionell, auch im Schadensfall:
Frau Anke Hesse (Region Nord- und Osthessen)
Tel. 0162-3435855
Herr
Joachim Söhngen (Region Wiesbaden, Rheingau, Taunus)
Tel. 0160-97801154
Herr
Klaus-Peter Schmidt (Region Mittelhessen)
Tel. 0152-09845043
Herr
Johann Kowatschewitsch (Region Südhessen)
Tel. 0179-5263389
Für Fragen oder ergänzende Informationen wenden Sie sich
bitte ausschließlich an die vorgenannten
Außendienstmitarbeiter,
c/o Hamburg-Mannheimer-Versicherungs AG
Regionaldirektion Gießen Z
Carlo-Mierendorff-Straße 15
35398 Gießen
oder
Wolfgang
Kolb
Filialdirektor
Hamburg-Mannheimer-Versicherungs AG
Regionaldirektion Gießen Z
Carlo-Mierendorff-Straße 15
35398 Gießen
Tel. 0641/9802-313
Fax: 0641/9802-296
E-Mail: Wolfgang.Kolb@hamburg-mannheimer.de
oder
HOGA
Service GmbH
Abt. Versicherungsdienst
Auguste-Viktoria-Straße 6
65185 Wiesbaden
Tel.
0611/99201-11
Fax: 0611/99201-22
E-Mail: info@hogaservice-hessen.de
Sicherheitskonzept
2:
Schon für weniger als 50 Euro im Monat:
Ein starkes Stück Existenzsicherung!
Die eigene Arbeitskraft ist für Sie als Unternehmer das
wichtigste Betriebskapital. Sie halten den Betrieb am Laufen, Sie
tragen die Verantwortung. Oft unterstützt Sie Ihr Ehepartner.
Ein Arbeits- oder Wegeunfall, durch den Sie oder Ihr Ehepartner
längere Zeit ausfallen, kann existenzbedrohend sein. Die Kosten
laufen weiter, während die Einnahmen zurückgehen oder
ganz ausbleiben. Das gilt besonders im Kleinbetrieb, wo Unternehmer
und Ehepartner oft die einzigen oder nahezu einzigen Arbeitskräfte
sind.
Damit Sie erfolgreich arbeiten und unbeschwert leben können,
sichern Sie sich
und Ihren Ehepartner für solche Fälle ab. Mit dem leistungsstarken
System der
BGN.
BGN-versichert Arbeitsunfall, Wegeunfall & Berufskrankheit
Die freiwillige Versicherung sichert Sie bei allen betrieblichen
Tätigkeiten gegen
die Folgen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen (Wege von
und zur Arbeit) und Berufskrankheiten ab. Ohne Gesundheits-Check
und ohne Haftungsobergrenze.
Nur die Berufsgenossenschaft versichert Berufskrankheiten, private
Versicherer nicht.
Auch Ihr Ehepartner ist mit dabei
Ihr im Betrieb mitarbeitender Ehepartner kann sich zu denselben
Konditionen
wie Sie als Unternehmer bei der BGN freiwillig versichern. Er/ Sie
kommt dann auch in den Genuss aller nachfolgend beschriebenen Leistungen.
Voraussetzung für die freiwillige Versicherung: Ihr Ehepartner
arbeitet im Betrieb ohne Beschäftigungsverhältnis mit.
Anders liegt der Fall, wenn Ehegatten in einem echten Arbeitsverhältnis
stehen. Dann sind sie nämlich wie alle angestellten Arbeitnehmer
bei der BGN pflichtversichert.
Auch Personen, die in Kapital- und Personengesellschaften wie Unternehmer
tätig
sind, können sich bei der BGN freiwillig versichern. Ihre Ehepartner
aber nicht.
Info
Bei Fragen berät Sie gerne unser Service Center »Mitglieder
& Beitrag«.
Fon 0621 4456-6955
Fax 0621 4456-2007
BGN-versichert: rundum & leistungsstark
Mit unserem Leistungspaket sind Sie umfassend und gut versorgt:
Medizinische
Versorgung/ Heilbehandlung
Wir übernehmen zu 100 Prozent die Kosten ohne zeitliche
Begrenzung und ohne Ihre Eigenbeteiligung für:
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Erstversorgung
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ärztliche
und zahnärztliche Behandlung stationäre Behandlung
in Krankenhäu sern/gegebenenfalls in bg-Spezialkliniken
(bei Rückenmarksverletzungen, schweren Hirn- und Brandverletzungen,
Handverletzungen und plastischer Chirurgie)
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Medikamente,
Verband-, Heil- und Hilfsmittel (Festbeträge der gesetzlichen
Krankenversicherung)
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Krankengymnastik,
Bewegungs-, Sprach und Beschäftigungstherapie,
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Belastungserprobung
und Arbeitstherapie
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Psychotherapie
als ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung
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Pflege
bei Hilflosigkeit
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Finanzielle
Absicherung: Geldleistungen
Wir sichern Ihren Lebensunterhalt ab mit
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Verletztengeld
als Ersatz für Ihren Verdienstausfall ab dem 1. Tag der
Arbeitsunfähigkeit in der Regel längstens bis
zum Ablauf der 78. Woche; pro Kalendertag zwischen 56,00 Euro
und 138,67 Euro
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Übergangsgeld
während einer berufsfördernden Maßnahme
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Verletzten-
oder Berufskrankheiten-Rente
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Pflegegeld
/Haushaltshilfe
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Hinterbliebenenrenten
(Witwen-, Waisen-, Elternrente)
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Sterbegeld
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Die
Höhe der Geldleistungen richtet sich nach der Versicherungssumme
(siehe
Tabelle hinten).
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Berufliche
Existenzsicherung
Wenn Sie in Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit
Ihre bisherige Tätigkeit nur noch eingeschränkt oder
gar nicht mehr ausüben können, übernehmen wir
die Kosten für:
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den
Erhalt des bisherigen Arbeitsplatzes, (z. B. behindertengerechter
Umbau/Ausstattung), oder zur Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes,
Eingliederungshilfen
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Maßnahmen
zur Berufsfindung, Arbeitserprobung und Berufsvorbereitung
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berufliche
Anpassung, Fortbildung, Ausbildung und Umschulung
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Lehrgänge
inkl. Fahrten, Verpflegung und Übernachtungen, Lernhilfen,
Prüfungsgebühren
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Soziale
Wiedereingliederung
Sollten Sie eine schwere Behinderung haben, leisten wir:
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Zuschuss
zum Erwerb eines PKWs so wie
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Übernahme
der gesamten Kosten für die behinderungsbedingte Zusatzausstattung
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behindertengerechter
Umbau der Wohnung
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Haushaltshilfe
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ärztlich
verordneter Rehabilitationssport
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Hilfe
durch unsere Spezialisten
In schweren Fällen, z. B. bei bleibenden Verletzungsfolgen,
helfen wir außer
mit Geld- oder Sachleistungen auch mit besonders geschultem
Personal.
Unsere Reha-Manager und Berufshelfer begleiten und überwachen
die medizinische Versorgung. Sie kümmern sich um die finanzielle
Absicherung.
Sie managen und unterstützen die Rückkehr ins Berufsleben.
Sie geben menschlichen Beistand.
Service
Im Leistungspaket inbegriffen: Wir unterstützen Sie als
Unternehmer bei der sicheren und gesunden Gestaltung der Arbeit
in Ihrem Betrieb. Wir bieten Ihnen:
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Beratung
in allen Sicherheits- und Gesundheitsschutzfragen
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Arbeitsschutz-Fortbildungen
für Unternehmer
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All
diese BGN-Leistungen erhalten Sie schon für weniger als 50
Euro im Monat.
BGN-versichert: kostengünstig & variabel gestaltbar
Das Leistungspaket ist für Sie einmalig gut. Und konkurrenzlos
kostengünstig.
Die günstigen Bedingungen können wir Ihnen bieten, weil
wir keine Gewinne erwirtschaften. Unsere Leistungen finanzieren
wir über die Beiträge. Beitragsgrundlage sind die real
entstandenen Kosten.
Leistungen auf eigene Bedürfnisse zuschneiden
Die beschriebene Rundum-Absicherung erhalten Sie schon für
547,74 Euro im Jahr = 45,65 Euro pro Monat (Stand April 2009). Sie
bekommen aktuell 5 % Nachlass, wenn Sie in den letzten zwei Jahren
keinen Arbeitsunfall
hatten. Bitte schauen Sie in der Tabelle nach, ob Ihnen die Absicherung
mit
der Mindestversicherungssumme ausreicht oder ob Sie die Geldleistungen
im Versicherungsfall Ihrem gegenwärtigen Einkommen anpassen
wollen. Ein Paket mit höheren Geldleistungen zur Sicherung
Ihres Lebensunterhalts kostet entsprechend mehr. Maximale Geldleistungen
erhalten Sie bei einem
Jahresbeitrag von 1.356,33 Euro.
Sie
können die Geldleistungen genau auf Ihre persönlichen
Bedürfnisse zuschneiden.
Gut zu wissen
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Nach
einem Versicherungsfall kündigt die BGN den Versicherungsschutz
nicht auf.
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Verletztengeld,
Übergangsgeld und Rentenzahlungen der BGN sind steuerfrei.
Beiträge zur freiwilligen Versicherung sind steuerlich
absetzbar.
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Die
freiwillige Versicherung ist jederzeit schriftlich kündbar.
Sie endet mit Ablauf des Monats, an dem der BGN die Kündigung
zugegangen ist.
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Sie
können die Versicherungssumme jederzeit ändern. |
Sich freiwillig BGN-versichern
Wenn Sie sich freiwillig BGN-versichern möchten, schicken Sie
bitte an
BGN, Abteilung Mitglieder & Beitrag, 68136 Mannheim
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einen
ausgefüllten Antrag (herunterladen unter www.fv-bgn.de)
oder
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ein
formloses Schreiben unter Angabe von Aktenzeichen der BGN, Name,
Vorname, Geburtsdatum, Wohn- und Betriebsanschrift, Versicherungssumme
und Datum des Beginns der freiwilligen Versicherung.
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Der
Antrag muss vom Versicherten oder einer durch Vollmacht legitimierten
Person unterschrieben sein.
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[nach
oben]
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